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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Vertragsgegenstand, Vertragspartner, Änderungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote und Leistungen der BirdShades
Innovations
GmbH (nachfolgend „BirdShades“ oder „wir“). Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nicht, sofern BirdShades
ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.2 Vertragspartner des Kunden ist die BirdShades Innovations GmbH, FN 510223d, LG Leoben, Erzherzog-Johann
Straße
9, 8700 Leoben.

  1. Angebote, Bestellung, Vertragsabschluss

2.1 Sämtliche Angebote von BirdShades sind freibleibend. Angaben auf der Website, in Katalogen und anderen
Werbematerialien werden nur Vertragsinhalt, wenn BirdShades in der Auftragsbestätigung auf sie Bezug nimmt. Dies
gilt
nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.

2.2 Sofern BirdShades nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt hat, leistet
BirdShades keine Gewähr für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt: Sofern
BirdShades
nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt hat, gilt die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen als gewährleistet.

2.3 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Kundenauftrags durch BirdShades zustande. Ist der
Kunde
Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, hat er Abweichungen der Auftragsbestätigung von seinem Auftrag
unverzüglich zu rügen, widrigenfalls der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung zustande kommt.

  1. Lieferbedingungen und Lieferfristen

3.1 Die Angebote von BirdShades stehen allen Kunden mit einem Wohnsitz bzw Sitz in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union offen. Eine Zustellung von Waren bietet BirdShades derzeit ausschließlich Kunden in Österreich
an.
Kunden aus anderen Ländern können die Waren bei BirdShades abholen oder den Transport selbst organisieren.

3.2 BirdShades ist berechtigt, den Kundenauftrag auch ohne diesbezüglichen Wunsch des Kunden in Teillieferungen
auszuführen.

3.3 Bei den Lieferfristen handelt es sich um Zirkaangaben. Sollte es bei einem bestimmten Produkt abweichende
Lieferzeiten geben, sind diese direkt in der Produktbeschreibung angeführt.

3.4 BirdShades ist berechtigt, die Bestellmenge produktionsbedingt um bis zu 10 % zu über- oder unterschreiten.

3.5 Wenn der Kunde die Ware nicht zum vereinbarten Liefertermin am vereinbarten Lieferort abnimmt, wird
BirdShades
die Ware für die Dauer von vier Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden lagern. Das Recht von BirdShades, vom
Vertrag
wegen Verzugs des Kunden zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen, bleibt davon unberührt.

3.6 Der Kunde haftet für alle Nachteile und Kosten, die durch Vereitelung der Annahme der Ware, zB wegen
Ortsabwesenheit zum vereinbarten Lieferzeitpunkt, entstehen.

3.7 Unwesentliche Mängel berechtigten den Kunden nicht zur Verweigerung der Annahme.

3.8 Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht bereits mit der Aushändigung der Ware an den
Transporteur auf den Kunden über, sofern der Kunde die Transportart gewählt hat oder diese der Verkehrsübung
entspricht.
Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

  1. Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Alle Preise
verstehen sich zzgl. anwendbarer Steuern, Abgaben, Verpackungs-, Transportkosten und – falls vom Kunden die Montage
beauftragt ist – der Montagekosten.

4.2 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gilt: BirdShades ist dazu berechtigt, die
Preise angemessen in Relation zu einer Änderung von Rohmaterial- und Hilfsstoffpreisen, Löhnen, Gehältern, Gebühren
und
Steuern zu erhöhen.

4.3 Der Kunde erklärt sich mit der Ausstellung elektronischer Rechnungen und deren Zusendung per E-Mail
einverstanden. Rechnungen von
BirdShades sind binnen 14 Tagen ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem
sie
auf dem Konto von BirdShades gutgeschrieben wird.

4.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist BirdShades berechtigt, Verzugszinsen in der jeweiligen gesetzlichen Höhe
zu
verrechnen. Weiters ist
BirdShades berechtigt, sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-, Inkasso- und
Anwaltskosten,
geltend zu machen. Bei Einschaltung eines Inkassoinstituts verpflichtet sich der Kunde, jene Vergütung zu ersetzen,
die
sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der
Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996, in der jeweils gültigen Fassung, ergeben. Bei
Einschreiten eines Rechtsanwalts ist der Kunde verpflichtet, maximal jene Vergütung zu ersetzen, die sich aus den
Autonomen Honorarkriterien (AHK) und aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), in der jeweils gültigen Fassung,
ergeben –
abrufbar www.oerak.at. Unternehmerkunden haben BirdShades pauschale Mahnspesen von EUR 40,00 für eine berechtigte
Mahnung zu bezahlen.

4.5 Im Fall des Zahlungsverzugs ist BirdShades berechtigt, weitere Leistungen von einer Akontozahlung,
Vorauszahlung oder der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen.

4.6 Wird nach Abschluss des Vertrags für BirdShades erkennbar, dass die Zahlung des Entgelts durch mangelnde
Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des
Kunden), so ist BirdShades zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.7 Mehrwegverpackungen wie z.B. Euro-Paletten werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Sie sind
zu
bestimmten, mit uns vereinbarten Zeiten auf Kosten des Kunden zurückzustellen.

  1. Eigentumsvorbehalt

5.1 Alle von BirdShades gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts in deren
Eigentum.

5.2 Der Kunde hat die gelieferte Ware bis zum Zeitpunkt, in dem das Eigentum auf ihn übergeht, sorgfältig zu
verwahren. Insbesondere die Montage der Vorbehaltsware ist untersagt, da diese nicht ohne Zerstörung der Folie
rückgängig gemacht werden kann. Überhaupt trägt der Kunde das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere
die
Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung. Verpfändung und Sicherungsübereignung der
Vorbehaltsware
sind dem Kunden untersagt.

5.3 Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt, ohne dass es einer weiteren
Abtretungserklärung oder Verständigung bedarf, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem
Abnehmer entstehenden Ansprüche zur Tilgung aller Forderungen samt Nebenansprüchen bis zur Höhe des Wertes der
gelieferten Ware an BirdShades ab. BirdShades nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Somit hat der Kunde den Erlös
aus
der Weiterveräußerung sofort nach Fälligkeit in Höhe des noch aushaftenden Rechnungswerts an BirdShades abzuführen.

5.4 Der Weiterveräußerung steht die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung eines Werk- bzw
Werkliefervertrages
gleich.

  1. Verzug von BirdShades, höhere Gewalt

6.1 Ist BirdShades bei einem Gesamtauftrag nur mit einer Teillieferung in Verzug, kann der Kunde nach Setzung
einer
angemessenen Nachfrist nur von der in Verzug geratenen Teillieferung zurücktreten.

6.2 Schadenersatz wegen Verzugs steht dem Kunden nur zu, wenn und soweit BirdShades oder deren Gehilfen den
Verzug
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Der Ersatzbetrag ist im Fall von grober Fahrlässigkeit mit 1 %
des
Wertes der in Verzug befindlichen Leistung begrenzt.

6.3 BirdShades wird den Kunden ehest möglich davon verständigen, wenn sie durch Ereignisse höherer Gewalt und
sonstige Hindernisse an der Durchführung des Geschäfts gehindert ist – zB durch Brand, Katastrophenfälle,
behördliche
Eingriffe oder arbeitsrechtliche Maßnahmen, Lieferschwierigkeiten des Produzenten oder Vorlieferanten). Für die
Dauer
und im Umfang des Hindernisses ist BirdShades von der Lieferverpflichtung befreit und auch dazu berechtigt, vom
Vertrag
zurückzutreten.

  1. Gewährleistung und Haftung

7.1 Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, gilt Folgendes:

7.1.1   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln.

7.1.2   BirdShades haftet dem Kunden nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig zugefügt haben. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden an der Person und Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz.

7.2 Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, gilt Folgendes:

7.2.1   Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Übernahme zu untersuchen und erkennbare Mängel,
Abweichungen
bei den Maßen, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Arbeitstagen nach
Übernahme
der Ware, versteckte Mängel innerhalb 14 Arbeitstagen nach ihrer Feststellung, schriftlich zu rügen. Die Rüge ist
ausreichend zu begründen und zu belegen. Erfolgt die Mängelrüge nicht entsprechend, sind alle Gewährleistungs-,
Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aufgrund der Mangelhaftigkeit ausgeschlossen.

7.2.2   Stellt der Käufer Mängel an der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt,
weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw
bis
ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt wurde. Der Käufer ist ferner verpflichtet, uns die Möglichkeit zu geben,
den
gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen bzw. uns auf Verlangen die beanstandete Ware oder Muster davon zur
Verfügung zu stellen; bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.

7.2.3   Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme der Ware. Den Kunden trifft die Pflicht, die
Mangelhaftigkeit der Ware zu beweisen. Die Anwendung von § 924 und § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

7.2.4   Bei begründeten Mängeln ist BirdShades nach eigenem Ermessen berechtigt, den Mangel innerhalb angemessener
Frist
zu verbessern, das Fehlende nachzutragen oder die Ware zu ersetzen. Die Nachbesserung beinhaltet weder den Ausbau
der
mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn BirdShades nach dem ursprünglichen Vertrag nicht zum Einbau
verpflichtet war. Die zum Zweck der Prüfung und Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten) tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel
vorliegt.
Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, trägt diese Kosten der Kunde.
Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Im Falle der rechtzeitigen Verbesserung, Nachtrag der
Fehlmenge oder Ersatzlieferung sind darüber hinausgehende Ansprüche wie Aufhebung des Vertrages (Wandlung) oder
Preisminderung ausdrücklich ausgeschlossen.

7.2.5   Geringfügige Abweichungen, welche die Verwendung der Vogelschutzfolie nicht beeinträchtigen oder technisch
nicht
vermeidbar sind, insbesondere hinsichtlich Transparenz, Haftfähigkeit, Form und Farbe, sind unbeachtliche Mängel,
gelten
vorweg als genehmigt und stellen keinen Mangel dar. Der Einschluss kleiner Staubpartikel ist bei der
Folienbeschichtung
nicht auszuschließen. Dies ist dem Kunden bekannt und stellt ebenfalls keinen beachtlichen Mangel dar, sodass daraus
keine Gewährleistungsansprüche hergeleitet werden können.

7.2.6   Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die Folie nicht durch einen gewerberechtlich befugten
Professionisten montieren lässt.

7.2.7   Die Geltung von § 933a ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
BirdShades haftet für Mängel- und Mängelfolgeschäden nur, sofern sie oder ihre Gehilfen diese Schäden vorsätzlich
oder
grob fahrlässig verursacht haben.

7.2.8   BirdShades ist berechtigt, die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen vorübergehend zu verweigern, solange
der
Kunde das vertragliche Entgelt abzüglich eines unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Anteils nicht zahlt
oder
andere wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel
angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

7.2.9   BirdShades haftet nur für den Ersatz von Schäden, die sie oder ihre Gehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig
verursacht haben. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Vertragswert, maximal jedoch mit
der
Summe, die durch die Betriebshaftpflichtversicherung von BirdShades gedeckt ist, beschränkt. Dies gilt nicht für den
Ersatz von Personenschäden. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus
Ansprüchen
Dritter (zB Pönalen) sowie für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung,
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind, ist ausgeschlossen.

7.2.10 Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist vom Kunden zu beweisen.

7.3 Die Entwicklung der Vogelschutzfolie beruht auf wissenschaftlichen Studien, aus denen sich ergab, dass
diese
Folie die Wahrscheinlichkeit einer Kollision mit Glasscheiben deutlich reduziert, wenn diese mit der Folie versehen
sind. BirdShades hat die Folie auf Basis dieser Studien nach bestem Wissen entwickelt. Dennoch sichert BirdShades
nicht
zu und leistet keine Gewähr dafür, dass die Vogelschutzfolie ein bestimmtes Ausmaß von Vogelunfällen vermeiden kann.
Für
eine bestimmte Verwendbarkeit und bestimmte Ergebnisse übernimmt BirdShades keine Haftung.

  1. Gebrauch und Montage der Vogelschutzfolie

8.1 Der Kunde hat die Gebrauchs- und Montageanleitung genau zu beachten und die Folie entsprechend den dortigen
Hinweisen zu lagern und anzubringen.

8.2 Die Beurteilung, ob der jeweilige Untergrund für die Anbringung der Vogelschutzfolie geeignet ist, obliegt
dem
Kunden. BirdShades wird den Kunden nach ihren Möglichkeiten bei der Beurteilung unterstützen.

8.3 Soweit in der Montageanleitung nichts Abweichendes angeführt ist, darf die Montage ausschließlich mit dem
dort
genannten Spezialmittel erfolgen.

8.4 Die Montage ist nur im Fall einer gesonderten Vereinbarung von
BirdShades zu erbringen.

8.5 Die Ware ist vor der Montage in der Originalverpackung zu lagern. Zur Vermeidung von Druckstellen muss die
Lagerung hängend erfolgen.

8.6 Der Kunde ist alleine dafür verantwortlich, allfällige Genehmigungen (z.B. von Miteigentümern oder
behördliche
Genehmigungen) für die Anbringung der Vogelschutzfolie einzuholen.

  1. Aufrechnung von Ansprüchen

9.1 Gegen Forderungen der BirdShades Innovations GmbH kann der Kunde nur mit eigenen Forderungen aufrechnen,
die im
rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit stehen, die gerichtlich festgestellt oder von BirdShades
anerkannt
worden sind, oder im Fall der Zahlungsunfähigkeit von BirdShades.

9.2 Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt abweichend davon: Die
Aufrechnung
mit eigenen Forderungen ist ausgeschlossen.

  1. Geheimhaltung

10.1 Alle dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zur Verfügung gestellten Pläne, Skizzen,
Kostenvoranschläge und Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und Ähnliches bleiben unser
geistiges
Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung
einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

10.2 Der Kunde hat die oben angeführten Unterlagen unaufgefordert an BirdShades zurückzustellen, wenn der Vertrag
nicht zustande kommt. Wir können die Unterlagen im Übrigen jederzeit vom Kunden zurückfordern. Der Kunde
verpflichtet
sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

  1. Rechtsübertragung und Einbindung Dritter

11.1 Der Kunde ist zur Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung von
BirdShades berechtigt.

11.2 BirdShades steht es frei, sich für die Erbringung der vertraglichen Leistung Dritter zu bedienen oder die
Rechte
und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt nicht, wenn der
Kunde
Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.

  1. Schlussbestimmungen

12.1 Die Vereinbarungen zwischen BirdShades und dem Kunden unterliegen ausschließlich österreichischem Recht
unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen, soweit diese auf anderes als auf
österreichisches Recht verweisen.

12.2 Vertragssprache ist Deutsch. Fassungen dieser Bedingungen in anderen Sprachen dienen lediglich der
Orientierung.
Maßgeblich ist alleine die deutsche Fassung.

12.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.

12.4 Erfüllungsort ist der Sitz von BirdShades. Dies gilt auch dann, wenn die Ware an einen anderen Ort geliefert
wird oder werden soll.

12.5 Für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung, einschließlich der Frage ihres wirksamen Zustandekommens
und
ihrer Beendigung, ist das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz von BirdShades zuständig. Alternativ dazu kann
BirdShades den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand klagen. Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG
ist
und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat oder im Inland beschäftigt ist, so kann er davon
abweichend nur vor jenen Gerichten geklagt werden, in deren Sprengel sein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder der
Ort
seiner Beschäftigung liegt.

Stand: 11.04.2024